Grünfläche im Grindelviertel soll weichen: Gericht erlaubt Bau von 46 Eigentumswohnungen
Gericht genehmigt Bebauung trotz breiten Widerstands
Hamburg. Ein grüner Innenhof im Grindelviertel darf bebaut werden, das hat ein Gericht nun bestätigt und damit einen jahrelangen Streit zwischen Eigentümern und Anwohnern beendet. Im Hinterhof des Hauses Grindelhof 87 sind nach Plänen der Eigentümer 46 neue Eigentumswohnungen in neun niedrigen Terrassenhäusern vorgesehen.
Gegner des Vorhabens beklagen den Verlust von Grünfläche, Schattenwurf und eine Zunahme von Verkehr und Lärm in einer ohnehin dicht bebauten Wohngegend. In öffentlichen Anhörungen und in einer Petition hatten Nachbarn versucht, den Erhalt des Hofs zu erreichen. Die Stadtverwaltung hatte die Bebauung genehmigt mit der Begründung, dass städtebauliche Vorgaben und Ausgleichsmaßnahmen eingehalten würden.
Planer und Investoren verweisen auf innerstädtisches Wohnungsangebot und darauf, dass die Bebauung so konzipiert sei, dass sie sich in die kleinteilige Blockrandbebauung von Rotherbaum einfüge. Vorgesehen seien begrünte Dachflächen, Hofgärten auf den Erdgeschossen und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung, um ökologische Defizite zumindest teilweise auszugleichen.
Die Nachbarschaft zeigt sich dennoch enttäuscht und kündigt weitere Schritte an. Vertreter eines Bürgerbündnisses erklärten, juristische Möglichkeiten zu prüfen und politischen Druck aufzubauen, um ähnliche Vorhaben in Zukunft zu verhindern. Auch kreative Formen des Protests sowie der Dialog mit Eigentümern und Stadt seien denkbar.
Stadtplaner betonen, dass innerstädtische Nachverdichtung eine wachsende Herausforderung sei. Es gelte, Wohnen zu schaffen, ohne die Aufenthaltsqualität in Innenhöfen und Wohnquartieren zu zerstören. Die Entscheidung in Rotherbaum dürfte deshalb in weiteren Debatten um Nachverdichtung in Hamburg als Referenz dienen.
Die Bauträger kündigten an, die Planungen nun umzusetzen. Ein Baubeginn ist nach Auskunft der Beteiligten für das kommende Jahr geplant, sofern keine weiteren rechtlichen Schritte den Zeitplan verzögern.
Von Geneviève Wood, Redakteurin · 02.04.2026

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