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Mietpreisbremse in Baden-Württemberg bis Jahresende verlängert

28. August 2026

Mietpreisbremse wird für sechs Monate verlängert

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat die seit 2015 geltende Mietpreisbremse für 89 Städte und Gemeinden bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) kündigte die Entscheidung am Mittwoch in Stuttgart an und betonte, dass die Verlängerung nahtlos an die bisherige Verordnung anschließe.

Die Regelung gilt in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt und soll verhindern, dass Neuvermietungen mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Ausnahmen bleiben bestehen, zum Beispiel für Erstvermietungen von Neubauten und nach umfangreichen Modernisierungen.

Razavi machte deutlich, dass die endgültige Perspektive von einer Entscheidung des Bundes abhänge. «Erst wenn diese Ermächtigung vorliegt, können wir in Baden-Württemberg entscheiden, ob wir die Mietpreisbremse zu den dann vorgegebenen Bedingungen über 2025 hinaus verlängern werden», sagte die Ministerin. Das schwarz-rote Bundeskabinett hat bereits eine Verlängerung der Ermächtigung für Länder um vier Jahre vorgeschlagen, die genaue Ausgestaltung muss jedoch noch im Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Die Landesregierung betont gleichzeitig, dass langfristig mehr bezahlbarer Wohnraum der beste Schutz gegen hohe Mieten sei. Razavi kündigte steuerliche Anreize für selbstgenutztes Wohneigentum an, um vor allem junge Menschen beim Erwerb der ersten Immobilie zu unterstützen.

Experten bleiben geteilter Meinung über die Wirksamkeit der Mietpreisbremse. Recherchen des SWR zeigen, dass einige Vermieter versuchen, die Regeln zu umgehen, etwa durch teilmöblierte Vermietung oder versteckte Modernisierungskosten. Wohnungsmarktbeobachter und Verbände fordern daher zusätzliches öffentliches Bauen und eine stärkere Kontrolle der Einhaltung bestehender Regeln.

Was jetzt gilt: Die Verordnung bleibt ohne Unterbrechung gültig und betrifft etwa ein Drittel der Bevölkerung im Land. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das vorerst Schutz bei Neuverträgen, für Vermieter bestehen weiterhin die bekannten Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Ausblick: Ob die Mietpreisbremse über 2025 hinaus Bestand hat, hängt von den bevorstehenden Beschlüssen auf Bundesebene ab. Bis dahin will das Land die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum vorantreiben und die Umsetzung bestehender Regeln prüfen.

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